AGB als pdf

Grundsätzliches

  • Der Verein Kulturschachtle Adliswil (VKA) bezweckt gemeinsam mit der Stadt Adliswil die Förderung des kulturellen Lebens in Adliswil.

Zuständigkeiten

  • Der VKA ist für die Koordination der verschiedenen kulturellen Aktivitäten und für die Disposition der Kulturschachtle verantwortlich. Er sorgt für eine effiziente und kundenfreundliche Nutzung.

Koordination der verschiedenen Aktivtäten

  • Die Kulturschachtle Adliswil kann von Vereinen, Gruppen, Organisationen, Institutionen, Parteien, privaten und öffentlichen Körperschaften und auch von Privatpersonen gemietet werden. Die Vergabe der einzelnen Termine geschieht nach dem zeitlichen Eintreffen der Reservation. Eine Reservation muss spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin erfolgen.
  • Der Vorstand des VKA kann Mietanfragen ohne Angabe eines Grundes ablehnen.
  • Öffentliche Anlässe werden innerhalb des Gesamtprogramms der Kultur Adliswils beurteilt und bewilligt.  

Mietmöglichkeiten

  • Foyer, Saal, Bar, inkl. weissem Saalgrundlicht, Beamer, Leinwände und BOSE-Anlage für Hintergrundmusik.
  • Küche, inkl. Geschirr, Gläser, Besteck und Geräte.
  • Grosse Saaltechnik mit weissem Bühnenlicht, Audioanlage und max. 2 Mikrofonen.
  • Wird mehr Technik als allgemeine Beleuchtung, Leinwand, Beamer und Mikrofone benötigt, als in der Grundmiete enthalten, ist die Technik inkl. VKA- Techniker zu mieten.
  • Öffentliche Anlässe erfordern die grosse Saaltechnik.

Benützungszeiten

  • Täglich (Montag bis Sonntag) jeweils 10 bis 02 Uhr. Von dieser Regelung abweichende Zeiten müssen speziell vereinbart werden.

Mietkosten

  • Die Kosten (inkl.Depotzahlung) richten sich nach der Gebührenordnung (Mietpreise) des VKA.
  • Die Mietkosten sind bis 60 Tage vor dem Anlass fällig. Danach ist der VKA nicht mehr an die Reservation gebunden.
  • Annullierungen von definitiv reservierten Daten sind kostenpflichtig: Bei Annullierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin beträgt die Gebühr CHF 300.-. Bei Annullierungen innerhalb vier Wochen vor Veranstaltungstermin wird der ganze Mietbetrag in Rechnung gestellt.

Pflichten des Mieters

  • Meldung von Nutzungsänderungen an den VKA
  • Meldung von allfälligen Schäden (müssen vom Mieter vergütet werden)
  • Einholung von speziellen Bewilligungen
  • Ordnungsgemässe Rückgabe der gemieteten Anlagen
  • Es dürfen keine Änderungen an den technischen Installationen vorgenommen werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine Konfetti und ähnliches in die Lüftungsanlage (Bühnenrand hinten) oder in die Lüftungsschacht vor dem Haus gelangen.
  • Das Aufstellen von Grill und ähnlichen technischen Installationen im Haus sind verboten. Wer im freien einen Grill aufstellt, hat den Boden mit geeigneten Massnahmen zu schützen (Plastik, Karton, Floorlineretc.)

Übernahme und Rückgabe der Räumlichkeiten

Übernahme

  • Die Übernahme erfolgt persönlich mit dem Betriebsleiter vereinbartem Termin.
  • Der VKA entscheidet ob ein Übernahmeprotokoll oder eine Inventar-Liste erstellt wird.

Rückgabe

  • Die Abgabe erfolgt bis spätestens 10 Uhr am Folgetag.
  • Die Räume, sanitären Anlagen und Mietgegenstände sind dem Betriebsleiter oder einem Vertreter des VKA gereinigt abzugeben. Die Küche ist sehr gründlich zu reinigen (Lebensmittel-Hygiene). Das Geschirr und die Gläser müssen abgewaschen und in die Schränke geräumt werden, das Besteck ist nach dem Abwaschen nach zu reiben.
  • Verschmutzungen in der Umgebung der Kulturschachtle sind vom Mieter zu reinigen
  • Rückstände von Dekorationen wie Kleber, Schnüre,Drähte, Konfetti usw. sind vom Mieter zu entfernen.
  • Die Reinigung kann gegen Bezahlung durch den VKA erfolgen.
  • Das Saalmobiliar muss gemäss Inventarliste vorhanden sein.
  • Das Saalmobiliar muss gemäss Angaben des Betriebsleiters weggeräumt werden.
  • Gegen Bezahlung übernimmt der VKA das Einrichten und/oder das Verräumen des Mobiliars.
  • Die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters, kann aber vom VKA gegen Gebühr vorgenommen werden.
  • Abfälle sind zu trennen nach Pet, Alu und Karton. Altglas und Blechdosen sind in der öffentlichen Sammelstelle zu ntsorgen

Haftung

  • Für Beschädigungen oder Verunreinigungen haften die Verursacher. Der VKA übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, welche durch das Verhalten von Dritten verursacht wurden. Insbesondere haftet der Verein nicht für Diebstähle. Der Mieter ist verpflichtet, die Kulturschachtle ausserhalb der Präsenzzeiten zu schliessen (aussen, wie auch die Durchgangstüren innen).
  • Der Mieter hat alle lokalen, kantonalen und Bundesamtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hygiene und dem Schutz von Personen im Zusammenhang mit Bakteriellen- oder Viralen-Epidemien und Pandemien strikte zu befolgen.

Lärmschutz

  • Gemäss Polizeiverordnung der Stadt Adliswil gilt Lärm ab 22 Uhr als Nachtruhestörung. Demzufolge sind ab 22 Uhr die Fenster grundsätzlich zu schliessen. Der Veranstalter hat vor, während und nach der Veranstaltung für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Auf die Nachbarn ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen.
  • Insbesondere ist beim Notausgang (Norden) ab 22 Uhr keine Personenansammlung mehr erlaubt. Diese sind ab 22 Uhr nur beim Haupteingang zugelassen.

Kantonale Lärmverordnung

  • Veranstaltungen mit einem Schallpegel von über 93dB (A) oder mit Lasershows sind gemäss Schall- und Laserverordnung (SLV) vom 1. Mai 2007 der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich zu melden. Sämtliche Unter- lagen und Formulare können über die Website www.schallundlaser.zh.ch bezogen werden.

Rauchverbot

  • In allen Räumlichkeiten der Kulturschachtle besteht ein Rauchverbot.

Feuerpolizeiliche Auflagen

  • Siehe Plan «Gesamtübersicht und Brandschutzrichtlinien».
  • Schneereinigung im Winter
  • Die Mieter der Kulturschachtle sind für die Schneeräumung vor der Kulturschachtle selber verantwortlich. Der VKA lehnt sämtliche Haftung für Unfälle ab.

Spezielle Bedingungen

  • Die Schlüsselübergabe ist mit dem Betriebsleiter abzusprechen. Anlieferungen ausserhalb der Mietdauer sind dem Betriebsleiter zu melden.
  • Das Anbringen von speziellen Dekorationen darf nur mit Zustimmung des VKA erfolgen.
  • Die Küche und Technik dürfen nur nach vorgängiger Instruktion benutzt werden.
  • Vertreter des VKA sind berechtigt, an Veranstaltungen Aufsichts- und Kontrollfunktionen auszuüben.

Juli 2020/iro

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